Wenn jemand, der aus dem Ausland stammt und bei euch lebt, mir zu Ehren mitfeiern will, soll er jeden Mann und jeden Jungen in seinem Haus beschneiden lassen. Dann gehört er auch zu eurem Volk und kann wie jeder andere Israelit am Fest teilnehmen. Ein Unbeschnittener aber darf auf keinen Fall vom Passahlamm essen.
So aber ein Fremdling bei dir wohnt und dem HERRN das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; alsdann mache er sich herzu, daß er solches tue, und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen.
Wo sich aber ein Fremdling bei dir aufhält und dem Herrn das Passah halten will, der beschneide alles, was männlich ist; und dann erst mache er sich herzu, daß er es feiere und sei wie ein Einheimischer des Landes; denn kein Unbeschnittener soll davon essen.
Und wenn sich bei dir ein Fremdling aufhält und dem Herrn das Passah feiern will, so soll alles Männliche bei ihm beschnitten werden, und dann erst darf er hinzutreten, um es zu feiern; und er soll sein wie ein Einheimischer des Landes, denn kein Unbeschnittener darf davon essen.